• Nachhaltigkeit

    Nachhaltigkeit bei R+F

Wir gehen bewusst und überlegt mit Ressourcen um - das bedeutet für uns Nachhaltigkeit. Denn diese Ressourcen sollen auch nachfolgenden Generationen zur Verfügung stehen.

Das betrifft gleichermaßen aus der Natur stammende Ressourcen (Ökosysteme und Lebewesen) als auch menschliche Ressourcen (Arbeitskraft, Gesundheit und Motivation).

Als Unternehmen mit langer Geschichte wissen wir, dass sich verantwortungsvolles Handeln und Wirtschaftlichkeit verbinden lassen.

Mit Hilfe des ZNU Standards werden wir die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit, Umwelt – Soziales – Wirtschaft, noch tiefer in unsere Geschäftsabläufe integrieren. Richter+Frenzel  hat es sich zum Ziel gesetzt, sein Tun und Handeln verstärkt nach den Aspekten der Nachhaltigkeit auszurichten. Wir verstehen Nachhaltigkeit als kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der in allen Geschäftsabläufen integriert werden muss.

Unsere Meilensteine auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit

Umsetzung des Lieferketten­sorgfaltspflichten­gesetz bei R+F

Wir, die Richter+Frenzel Gruppe, bekennen uns dazu die Menschenrechte des Einzelnen und den Schutz der Umwelt zu achten, zu schützen und einzuhalten.

Für die Richter+Frenzel Gruppe hat es oberste Priorität, unser Geschäft integer zu führen. Dabei halten wir alle gesetzlichen und unternehmensinternen Vorschriften ein. Unsere Unternehmenskultur und –werte bestimmen nicht nur unser Verhalten gegenüber Mitarbeitenden, Geschäftspartnern, Kunden und sonstigen Dritten, die in Geschäftsbeziehung mit Unternehmen der Richter+Frenzel Gruppe stehen, sondern auch unsere Entscheidungen und unser tägliches Handeln.

Die Einhaltung von Menschenrechten, fairen Arbeitsbedingungen und Umweltrechten sind wesentlicher Bestandteil unserer Unternehmenskultur.

Grundsatzerklärung

Verhaltenskodex für Geschäftspartner

Das Lieferketten­sorgfaltspflichten­gesetz, kurz Lieferkettengesetz, ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Das Gesetz stärkt in globalen Lieferketten Menschenrechte und den Umweltschutz. Es verpflichtet Unternehmen in Deutschland zur Achtung von Menschenrechten durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten. Diese Pflichten gelten für den eigenen Geschäftsbereich, für das Handeln eines Vertragspartners und das Handeln weiterer (mittelbarer) Zulieferer. Damit endet die Verantwortung der Unternehmen nicht länger am eigenen Werkstor, sondern besteht entlang der gesamten Lieferkette.

Das Gesetz stärkt Menschenrechte und den Umweltschutz. Dazu zählen unter anderem:

  • der Schutz vor Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung,
  • der Schutz vor Landraub,
  • der Arbeits- und Gesundheitsschutz,
  • das Recht auf faire Löhne,
  • das Recht, Gewerkschaften zu bilden,
  • der Schutz vor umweltrechtlichen Verstößen.

Wesentliche Informationen zum LkSG